Hundekotproblematik im Gemeindegebiet

Bedauerlicherweise erhalten wir immer wieder Beschwerden über Hundekot auf öffentlichen Flächen im Gemeindegebiet.

Hunde sind Freunde des Menschen, Spielgefährten für unsere Kinder, treue Beschützer für Jung und Alt. Deshalb mögen so viele Menschen Hunde. So auch in unserer Gemeinde.

Auch wenn viele Hundehalter sich vorbildlich verhalten, sieht die Realität doch leider oftmals ganz anders aus. Zahlreiche schwarze Schafe unter ihnen scheinen der Ansicht zu sein, mit Überweisung der Hundesteuer auch gleich die Beseitigung des Hundekots abgegolten zu haben. Dem ist sicher nicht so. Mit der Hundesteuer wird nicht gezielt die Entfernung der „Hundehaufen“ finanziert, daher ist sie nicht als Reinigungsgebühr zu sehen. Die Hundesteuer fließt ebenso wie die anderen Steuern dem allgemeinen Haushalt zu und dient zur Finanzierung der vielfältigen Einrichtungen und Leistungsangebote der Gemeinde für die Bürger und Bürgerinnen.

Es ist die Pflicht eines jeden Hundehalters, die Hinterlassenschaft seines vierbeinigen Freundes zu entsorgen. Und das nicht nur im Bereich der Straße, nein, auch auf Rad- oder Fußwegen, in Grünanlagen, auf Spiel- und Sportflächen sowie auch auf Wiesen und Felder.

Hundekot ist hier aber nicht nur ein Ärgernis für Spaziergänger, die in die „Häufchen“ hineintreten. Hierdurch finden auch Krankheitserreger u.a. durch die Schuhe den Weg in unsere Wohnungen.

Doch insbesondere der Hundekot auf Spielplätzen ist nicht nur eine hässliche bzw. ärgerliche Angelegenheit, sondern kann für die Kinder im direkten Kontakt gesundheitsschädlich sein.

Diese Seite der Hundehaltung kann leicht durch mehr Verantwortungsbewusstsein vermieden werden.

Also:

  •  Nehmen Sie in den Siedlungen Ihren Hund an der Leine (Beachten Sie die Anleinpflicht in der Gemeinde).
  •  Meiden Sie Spielplätze, auf denen Hunde prinzipiell nicht mitgeführt werden dürfen.
  • Achten Sie darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt. Bürgersteige, öffentliche Wege, Plätze und Grünanlagen sind dafür tabu! Sollte Ihr Hund dennoch an einer dieser Stellen sein Geschäft verrichten, sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot sofort zu beseitigen. Es ist nicht Sache der Gemeinde oder Ihrer Mitmenschen, Hundekot zu entsorgen.

Hundekot ist Abfall und gehört in die Restmülltonne. Im Gemeindegebiet stehen genügend Hundekotbeutelspender zur Verfügung.

Die Standorte der Hundetoiletten sind:

  • Ende Königsweg
  • Am Motschenweg
  • In der Waldstraße
  • Am Orlamünder Weg
  • Am steinernen Wehr
  • Am Wehr auf dem Hochwasserdamm
  • In der Ringstraße
  • Am Friedhof
  • Am Gehweg nach Weichendorf

Daneben gibt es außerdem noch separate Tütenspender (siehe nachstehende Grafik).

Hundeführer können daraus kostenlos Tüten entnehmen, den Hundekot völlig hygienisch aufnehmen und sofort in den Boxen oder sonstige Restmüllbehälter entsorgen. Nutzen Sie dieses Angebot und tragen Sie zum allgemeinen Wohl bei. Sie als Hundebesitzer haben es nämlich im wahrsten Sinne des Wortes in der Hand, dass Gundelsheim sauberer wird.

Es ist klar, dass Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein durch Vorschriften und Bußgelder nur in begrenztem Umfang herbeigeführt werden können. Dennoch kann bei Zuwiderhandlungen der/die Hundehalter/in mit Bußgeldern bestraft werden.

Helfen Sie also bitte mit, dass unsere Gemeinde so sauber wie nur möglich bleibt. Vielen Dank!

Ihre Gemeindeverwaltung!

 

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