Verfügungsfonds Gundelsheim

 

Im Rahmen der Städtebauförderung richtet die Gemeinde Gundelsheim einen sogenannten Verfügungsfonds ein. Es sollen Ideen für soziale, kulturelle, ökologische oder sportliche Projekte finanziert werden. Die Unterstützung erfolgt nach Beantragung von Mitteln aus dem Verfügungsfonds.

Mitmachen lohnt sich!
Möchten Sie sich in Gundelsheim engagieren? Haben Sie eine Idee für ein Projekt oder eine Aktion, aber Ihnen fehlte bislang die Unterstützung bei der Umsetzung? Dann stellen Sie einen Antrag an den Verfügungsfonds! 2012 stehen 20.000 Euro bereit, um kurzfristig und unbürokratisch Projekte und Aktionen zu fördern, die

  • als Nachbarschafts- und Gemeinschaftsaktionen zum Mitmachen aktivieren
  • das Zusammenleben stärken
  • das Image von Gundelsheim verbessern
  • die Wohn- und Lebensqualität verbessern


Was ist der Verfügungsfond?
Im Rahmen der Städtebauförderung wurde ein sog. Verfügungsfonds eingerichtet. Hieraus kann eine finanzielle Unterstützung von Projekten erfolgen, die z.B. soziale, kulturelle oder ökologische Ziele beinhalten.

Wer kann einen Antrag stellen?
Alle Bürgerinnen und Bürger, Initiativen, Einrichtungen oder Vereine, die ein Projekt im Fördergebiet der Sozialen Stadt Gundelsheim umsetzen möchten.

Wer entscheidet, ob der Antrag bewilligt wird?
Über die Verwendung der Gelder aus dem Fonds entscheidet ein lokales Gremium in Eigenregie.
Das Vergabegremium setzt sich aus je einem Mitglied der Projektgruppen, der Quartiersmanagerin und einem Vertreter der Gemeindeverwaltung zusammen. 

Was ist förderfähig?

  • Sachkosten
  • Honorarkosten
  • Personalkosten

Wie hoch und welcher Art ist die Förderung?
Die Projektförderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Der Zuschuss darf einen Betrag von 2.000 EUR pro Projekt grundsätzlich nicht übersteigen. Der Antragsteller hat selbst einen angemessenen Umfang an Eigenmitteln oder Eigenleistungen zur Umsetzung der Maßnahme einzusetzen und nachzuweisen.