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Amtliche Bekanntmachung

BEKANNTMACHUNG

- Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB -

Der Gemeinderat der Gemeinde Gundelsheim hat in seiner Sitzung am 16.03.2022 gemäß (gem.) § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) die Einleitung des Verfahrens zur 4. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBP/GOP) mit der Bezeichnung

 „Rothenbühl“

beschlossen. Der Geltungsbereich des BBP/GOP liegt vollflächig in der Gemarkung (Gmkg.) Gundelsheim und wird

im Norden

durch die Grundstücke mit den Flur - Nummern (Fl.-Nr.) 405, 405/12 und 405/13 (alles Privatgrundstücke mit Wohngebäuden, Nebenanlagen und Gartenflächen) sowie 400/2 („Rothenbühlstraße),

im Süden 

durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 402/9 („Föhrenweg“) und 400/2 („Rothenbühlstraße“),

im Westen 

durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 400/8 und 400/11 (beides Privatgrundstücke mit Wohngebäuden, Nebenanlagen und Gartenflächen) sowie

im Osten

durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 403 (Privatgrundstücke mit Wohngebäuden, Nebenanlagen und Gartenflächen) begrenzt und beinhaltet folgende Grundstücke der Gmkg. Gundelsheim voll- bzw. teilflächig (TF): Fl.-Nr. 400/2 (TF) und 404

Es ist beabsichtigt, das Plangebiet als „Reines Wohngebiet“ (§ 3 Abs. 1 - 3 Baunutzungsverordnung) und als öffentliche Straßenverkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) zu entwickeln.

Das Bauleitplanverfahren wird gem. § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Demnach gilt, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen werden kann und vorliegend auch abgesehen wurde. § 4 c BauGB (Überwachung) ist nicht anzuwenden. Der diesbezüglich geltenden Hinweispflicht gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB wurde hiermit nachgekommen.

Der Planentwurf in der Fassung vom 30.05.2022 wurde von der Ingenieuraktiengesellschaft Höhnen & Partner aus Bamberg ausgearbeitet und vom Gemeinderat der Gemeinde Gundelsheim in der Sitzung am 30.05.2022 für die förmliche Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Planentwurf bestehend aus der Planurkunde, der Planbegründung (inkl. Anlage 1: Schnitte A - A bis D - D) jeweils in der Fassung vom 01.06.2022 und der Baugrunduntersuchung liegt in der Zeit vom

13.06.2022 bis 22.07.2022

im Rathaus der Gemeinde Gundelsheim (Karmelitenstraße 11, 96163 Gundelsheim) zu den allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Zusätzlich werden die vorgenannten Auslegungsunterlagen sowie diese Bekanntmachung auch auf der Homepage der Gemeinde Gundelsheim online/digital zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

Während der Frist können bei der Gemeinde Gundelsheim Anregungen und/oder Bedenken zum BBP/GOP persönlich/mündlich, fernmündlich, schriftlich (auch digital) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den BBP/GOP unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Gundelsheim den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des BBPs/GOPs nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e DSGVO (Datenschutz - Grundverordnung) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG (Bayerisches Datenschutzgesetz). Stellungnahmen ohne vollständige Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gundelsheim, 01.06.2022

Gemeinde Gundelsheim                                                            

Jonas Merzbacher

1. Bürgermeister


Downloads (PDF):

1. Bebauungs- und Grünordnungsplan EW

2. Planbegründung EW

3. Anlage 1 zur Plangegründung

4. Baugrundgutachten EW

5. Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren